Thema: **** (?) Portugal Klassik bis zum Jahr 1900
Michael Ehrig Am: 03.03.2018 17:17:20 Gelesen: 45266# 83@  
@ Markus Pichl und Pepe

Vielen Dank für die Glückwünsche!

@ Pepe

Zur Frage, welche Kosten beim Prüfen einer gefälschten oder verfälschten Marke entstehen, gibt die Ziffer 10.3 der Prüfordnung des BPP folgende Auskunft:

"10.3. Die Vergütung für als falsch oder verfälscht zu kennzeichnende Prüfgegenstände beträgt jeweils bezogen auf einen echten, gleichartigen Prüfgegenstand entweder bis zu 1% des MICHEL-Katalogwertes gemäß Ziffer 10.2., oder wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 2,5 % des Handelswertes, den der Prüfer nach billigem Ermessen schätzen darf. Die Höhe der Mindestvergütung für jede Prüfsendung und jeden einzelnen Prüfgegenstand gemäß Ziffer 10.2. bleibt unverändert."

D. h. also ganz konkret im Falle der Mi 27 beträgt 1% des Katalogwertes 1,50 Euro (bei 150,- Euro Katalogwert). Da dieser Betrag unterhalb der Mindestvergütung nach Ziffer 10.2 der Prüfordnung liegt, würde dann die Mindestvergütung von 3,00 Euro pro Marke erhoben werden. Ziffer 10.2 besagt allerdings auch, dass die Mindestvergütung pro Prüfauftrag nicht unter 25,00 Euro liegen soll. Daher lohnt es sich eigentlich immer bei Marken, die nicht allzu teuer sind, mehrere Stücke zu einer Prüfsendung zusammenzufassen.

Was würde jedoch mit der Marke an sich geschehen? Nun, das ist die Prüfordnung des BPP ebenfalls recht klar in der Aussage, nach Ziffer 7.1 in verbindung mit Ziffer 7.4 bin ich verpflichtet, das Stück rückseitig mit dem Stempel "falsch" und dem dazu quergestellten Prüfzeichen zu versehen. Dass der Marktwert einer solchen Marke dann weit unterhalb des Marktwertes eines Altdiesels ohne Rußfilter liegt, ist offensichtlich.

Viele Grüße

Michael Ehrig
 
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