Thema: Sütterlin und andere Schriften - wer kann das lesen ?
volkimal Am: 03.03.2018 17:39:47 Gelesen: 672191# 788@  
@ Magdeburger [#787]

Hallo Ulf,

etwas weiter bin ich gekommen. Vor allem der Anfang dieses Wortes ist mir noch nicht klar:



Ich denke, dass es so beginnt "C?h?s". Ich kenne nur kein Wort, das dazu passt.
Als Ort könnte es "Erf." heißen - also evtl. Erfurt?
Hier mein bisheriges Ergebnis:

Erf. d. 16. Nov 36 Glth?

Eur. Wohlgeboren,

säume ich nicht, auf das geehrte Schreiben vom
13ten J. zu erwiedern, daß der Herr
Kammerherr und Forstmeister von Trotha,
nach Mittheilung Ihres Briefes vom
11ten v. M. erklärt hat, sich auf
das herzgl. Dadehesgeschäft(?) nicht
weiter einlassen zu können, sofern
die Auswirkung? der C?h?slichen

Consenses, von welchem unter
den vorliegenden besonderen
Umständen abstrahirt werden
können, zur unabwendlichen Be-
dingung gemacht wurde.
Ein Beweggrund ist für ihn außer
Anderem, weil die von 6 zu ? Jah.
von ersonderliche Erneuerung des
C?h?sherrlichen Consenses mit
ansehnlichen Kosten ve???-
denn mit Ausnahme des
............... als? wird für eine Con-
sens-Prolongation in hiesiger

Canzlei ebenso liquidiert ??? ???
neuen Consensen
Ich beraume bei dieser Gele-
genheit die Versicherung vor-
züglichster Hochachtung, mit der
ich bin
..... Wohlgeboren
ergebenster S. Allert


Viele Grüße
Volkmar
 
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