Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
stampmix Am: 10.03.2018 14:59:44 Gelesen: 154723# 462@  
@ sirius72 [#452]

Nochmals zur Gemeinnützigkeit.

Die Satzung des LV-Südwest [1] §2 Zweck und Aufgaben
1. Zum Zweck der Förderung der Philatelie und artverwandter Themengebiete sind dem LV folgende Aufgaben gestellt:
a) freiwilliger Zusammenschluss möglichst aller Vereine und Interessenten
b) der Vertretung der gemeinsamen Interessen auf dem Gebiet der Philatelie
c) die Pflege der wissenschaftlichen Philatelie
d) die Förderung des Fachschrifttums
e) die Durchführung philatelistischer Veranstaltungen
f) die Schaffung von Einrichtungen für besondere Aufgaben auf philatelistischem Gebiet
g) die Bekämpfung aller Missstände auf dem Gebiet der Philatelie
h) die Pflege der philatelistischen Beziehungen zu den übrigen LV
i) die Pflege philatelistischer internationaler Beziehungen; sofern solche Aufgaben nicht vom Bund erfüllt
werden, besonders zum benachbarten Ausland. Der LV bewahrt unter Anerkennung demokratischer Grundsätze völlige Neutralität gegenüber politischen und religiösen Bestrebungen und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.
j) die Förderung der Jugendarbeit im Verein, Schulen und Messen im philatelistischen Sinne unter Einbeziehung des Landesring Süd-West e.V. der DPhJ sowie der Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Jugendhilferechts
k) Stärkung und Sicherung der Vereine

und ähnelt damit fast wortgleich der Satzung des LV Bayern [2] §2 ZWECK UND AUFGABEN

2.1 Der Verband verfolgt den Zweck, durch freiwilligen Zusammenschluss philatelistischer Vereine in Bayern die Briefmarkenkunde (Philatelie) zum Wohle der Allgemeinheit und der einzelnen Sammler zu fördern, insbesondere durch Wahrung der Interessen der Mitgliedsvereine.

2.2 Der Verband hat sich folgende Aufgaben gestellt:
2.2.1 Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitgliedsvereine auf dem Gebiet der Philatelie.
2.2.2 Pflege der wissenschaftlichen Philatelie.
2.2.3 Förderung des Fachschrifttums
2.2.4 Förderung der im LV tätigen Forschungs- und Arbeitsgemeinschaften.
2.2.5 Durchführung nichtgewerblicher philatelistischer Veranstaltungen.
2.2.6 Schaffung von Einrichtungen für besondere Aufgaben auf philatelistischem Gebiet.
2.2.7 Öffentlichkeitsarbeit.
2.2.8 Bekämpfung aller Mißstände auf dem Gebiet der Philatelie.
2.2.9 Förderung der philatelistischen Jugendarbeit.
2.2.10 Förderung philatelistischer Beziehungen zu anderen Landesverbänden des BDPh, zu noch nicht im Verband organisierten Briefmarkensammler-Vereinen und allen sonstigen philatelistischen Vereinigungen.
2.2.11 Zusammenarbeit mit ausländischen philatelistischen Organisationen, besonders des benachbarten Auslands

Wieso ist der Bayerische Landesverband gemeinnützig, der Landesverband Südwest nicht?

An der Satzung und dem Verbandszweck kann es nicht liegen. Ist vielleicht das angehäufte Verbandsvermögen zu groß?

[1] http://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf
[2] http://www.lvb-philavereine.de/der-landesverband/satzung
 
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