Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
Markus Pichl Am: 13.03.2018 13:59:37 Gelesen: 154276# 478@  
Zitat von Altsax:

[..] Jetzt gibt es einen arbeitsfähigen Vorstand, besetzt mit Personen, die nach meiner Überzeugung die liegengebliebenen Arbeiten angehen wollen und können. Das ist keine Arbeit, die ohne Abstimmung mit allen Interessensvertretern und ohne das mühsame Suchen nach Interessensausgleich möglich ist. [..]

Zitat von Rumpelstilzchen:

Soso. Die 100 Tage des neuen BDPh-Vorstands sind längst rum. Wo sind greifbare Ergebnisse? Übrigens: Die Einführung der Arge-Direktmitgliedschaften konnte ratzfatz in undurchsichtigen undemokratischen Hinterzimmermauscheleien satzungswidrig in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eingeführt werden. Seit Anfang 2015 ist dem BDPh bekannt, dass er mit dieser Aktion (nicht nur) aus Sicht des WPhVs eine rote Linie überschritten hat. Was hätte dagegen gesprochen, diese Arge-Direktmitgliedschaften auf gleichem Wege abzuschaffen, wenn man weiß, dass sich da was Unheilvolles zusammenbraut? Solange es diese satzungswidrigen Arge-Direktmitgliedschaften gibt, gibt es auch keinen "Interessensausgleich".

Hallo,

die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften sind eigenständige Vereine und niemand kann ihnen verwehren Mitglieder aufzunehmen. Der BdPh braucht diese Arbeitsgemeinschaften nur zu einem Verband, dem Verband der Arbeitsgemeinschaften zusammenzuführen, spätestens dann ist alles wieder satzungskonform.

§ 2 (3) a) der BdPh-Satzung spricht nur im allgemeinen von Philatelisten-Vereinen, die zu Verbänden zusammengeführt werden sollen, aber nicht im Speziellen von sogen. Ortsvereinen.

§ 2 (3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht:

a) Herbeiführung eines freiwilligen Zusammenschlusses aller Philatelisten-Vereine in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Zusammenfassung in Verbänden.


Wie lange der Prozess einer solchen Zusammenführung dauern kann, ist in der Satzung nicht beschrieben. Insofern möchte ich im Moment noch nicht einmal davon sprechen, dass ein satzungswidriges Vorgehen seitens des BdPh´s, bezüglich der ARGE-Direktmitgliedschaften, vorliegt.

In der letzten BDPh-Hauptversammlung konnte man aus Zeitgründen über zahlreiche Anträge nicht abstimmen. Jetzt, wo der neue Vorstand im Amt ist, wird man ihm Zeit für eine Neuausrichtung geben müssen und in der nächsten Hauptversammlung wird man dann wohl über entsprechende Satzungsänderungsvorschläge, die auch eine neue Verbandsstruktur und/oder ergänzende/veränderte Zielsetzungen mitbringen können, abstimmen.

Im Moment sehe ich keine Notwendigkeit für Drohgebärden, wie dem Austritt eines Landesverbandes, nur weil man sich um ein paar Mitglieder, auf die man in rechtlicher Hinsicht keinen Anspruch hat, zankt.

Beste Grüße
Markus
 
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