Thema: (?) (11) Recht: Gründung eines BDPh Vereins
KaraBenNemsi Am: 14.03.2018 21:50:32 Gelesen: 7265# 7@  
@ Richard [#11]

Lieber Richard,

um mal konkret auf Deine Fragen zu antworten:

(1) Ich möchte [...] fragen, welche Mitgliederzahl notwendig ist, einen Sammlerverein zu gründen, der anschliessend von einem Landesverband aufgenommen wird.

Antwort:

1. Für die Gründung eines Vereins benötigt man grundsätzlich 2 Mitglieder (nicht eingetragener Verein).
2. Damit man diesen Verein in das Vereinsregister eintragen lassen kann (und er damit zu einem eingetragenen Verein wird) benötigt man mindestens 7 Mitglieder, § 56 BGB.

Ob der von Dir favorisierte Landesverband nun nur eingetragene Vereine aufnimmt oder auch nicht eingetragene, kann Dir nur der Landesverband selbst bzw, ein Blick in seine Satzung verraten. Also solltest Du dort einfach mal anfragen. Obwohl heutzutage jeder Landesverband schlecht beraten wäre, der auf das "e.V." besteht. Der BDPh zum Beispiel erkennt seit langem auch nicht eingetragene Vereine als Arbeitsgemeinschaften an, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2] Muss ein neu gegründeter Verein in den alten Bundesländern strikt in dem Landesverband die Mitgliedschaft beantragen, der den regionalen Grenzen entspricht. In den neuen Bundesländern ist das Regionalitätsprinzip seit der Auflösung mehrerer Landesverbände schon längst nicht mehr gültig.

Antwort:

Auch hierüber ist es müßig zu spekulieren. Warum fragst Du nicht einfach bei dem Landesverband an, in den Du willst?

Viele Grüße

Carsten
 
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