Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
Dittmar Wöhlert Am: 15.03.2018 20:54:14 Gelesen: 153187# 487@  
@ stampmix [#465]

Da anscheinend die Nicht-Gemeinnützigkeit des LV Südwest von großem Interesse ist: Der LV Südwest ist nicht gemeinnützig. Auch wenn der LV Bayern in seiner Satzung entsprechende Regelungen verabschiedet hat, ist das keine Beleg für eine Gemeinnützigkeit. Der einzige Beleg hierfür ist der Freistellungsbescheid und Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesondere Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen.

Wie es bereits hier ausgeführt wurde, werden an die Gemeinnützigkeit strenge Maßstäbe gelegt. Wir haben dies bereits vor Jahren untersucht und sind zu dem Ergebnis gekommen, das Thema nicht weiter zu verfolgen, da ein relativ hoher Aufwand notwendig und eine Ablehnung der Gemeinnützigkeit sehr wahrscheinlich wäre (Briefmarkensammeln ist nicht gemeinnützig; vgl. Schleder, Steurrecht der Vereine, Tz. 257).
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8823
https://www.philaseiten.de/beitrag/175085