Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
Markus Pichl Am: 19.03.2018 10:04:37 Gelesen: 152647# 495@  
@ WPhV Stuttgart [#493]

Frage 1 hatten wir schon einmal im BDPh-Forum diskutiert und zwar im Februar 2015.

Am 07.02.2015 schrieb ich im BDPh-Forum: "Durchaus sind mir einige Ortsvereinsmitglieder aus verschiedenen Vereinen bekannt, die in diesen nur einen um Euro 12.- verminderten Beitrag entrichten und als Fördermitglied oder sonst etwas getarnt am Vereinsleben vollständig teilnehmen (bis auf das diese kein Stimmrecht haben, ob dies wirklich so ist, stelle ich in Frage). Diese getarnten Mitglieder sind oftmals in mehreren Vereinen gleichzeitig Mitglied, in einem wird dann auch der volle Mitgliedsbeitrag bezahlt. Nach meiner Meinung ist diese Handhabung falsch, die sich aus dem Gedanken ergibt, dass man ja schon einen BDPh-Beitrag über einen "Heimatverein" abführt, die Verbandszeitschrift nur einmal lesen kann und das man den Philatelistischen Rechtsschutz nicht mehrfach genießen kann. Dennoch meine ich, wer die Vorzüge eines BDPh-Ortsvereins nutzt, der hat auch den vollen Vereinsbeitrag zu entrichten, der die Euro 12.- für den BDPh beinhaltet, egal ober in einem, fünf oder zehn Vereinen Mitglied ist. Insofern die bestehende BDPh-Verbandsstruktur beibehalten wird."

Dabei bleibe ich auch heute. Weder ist die Direktmitgliedschaft im BDPh, noch die ARGE-Direktmitgliedschaft eine verbandsfreie Mitgliedschaft.

Das was Du aber meinst, geht gegen den Gedanken der Gemeinschaft. Eine ordentliche Mitgliedschaft, innerhalb der Gemeinschaft, kann nur bedeuten, dass das Mitglied auch den BDPh-Beitragsanteil zahlt. Die Sammler, die in einer ARGE Mitglied werden möchten, haben das Privileg, dort zu einem um den BDPh-Beitrag gekürzten Beitrag aufgenommen zu werden, wenn bereits über eine andere BDPh-Mitgliedsform der BDPh-Beitragsanteil bezahlt wird.

Eine "verbandsfreie Mitgliedschaft" in einem BDPh-Ortsverein, wenn Du das den Mitgliedschaften in ARGE'n gleichsetzen möchtest, bei denen die dortigen Mitglieder nur den ARGE-Beitrag zahlen, aber den BDPh-Beitrag über einen Ortsverein oder eine Direktmitgliedschaft beim BDPh, käme im Gegenzug nur dann in Frage, wenn es sich um ein ARGE- oder BDPh-Direktmitglied handelt, der im Nachhinein Mitglied in einem Ortsverein wird und dort dann nur den Ortsvereinsbeitrag zahlt. Der Gedanke ist aber abwegig, auch wenn man darüber diskutieren könnte, das genannte Privileg der Sammler wieder abzuschaffen. Das würde die Sache zwar insgesamt vereinfachen, wenn bei einer ordentlichen Mitgliedschaft, egal in welcher Form sie innerhalb der Gemeinschaft wahrgenommen wird, das Mitglied bzw. der Sammler immer einen BDPh-Beitrag zu zahlen hat. Das Privileg wurde aber, wenn ich es richtig verstanden habe, als spezielle Fördermaßnahme für BDPh-Mitglieder eingeführt, damit sich u.a. spezielles Wissen über ein Sammelgebiet leichter mehren kann. Eine Art Vereinsleben, im Sinne von regelmäßig stattfindenden Vereinsabenden, wie wir es aus Sammlervereinen (Ortsvereinen) kennen, findet bei einer ARGE in der Form aber nicht statt. Somit ist der Mehrwert einer ARGE-Mitgliedschaft beim Erforschen von philatelistischen Sachverhalten und dem Erkenntnisgewinn im Speziellen zu suchen bzw. zu finden und dies gilt es zu Fördern.

Du mußt dieses Privileg aus der richtigen Sichtweise sehen, es ist kein Privileg der ARGE'n, Sammler in der ARGE zu einem verminderten Beitrag aufnehmen zu können sondern es ist ein Privileg von im BDPh integrierten Sammlern, zu einem verminderten Beitragssatz bei einer ARGE Mitglied werden zu können. Sogenannte ARGE-Direktmitglieder hingegen den BDPh-Beitrag zahlen müssen.

BDPh-Doppelmitgliedschaften ergeben sich daher bzw. dadurch, dass das Mitglied in mindestens zwei Ortsvereinen Mitglied ist (meiner Einer z.B.) oder z.B. in einem Ortsverein Mitglied und zusätzlich BDPh-Direktmitglied ist. Hierbei fällt immer jeweils der BDPh-Beitragsanteil an.

Zu Deiner Frage 2): Was zumutbar ist oder nicht, hängt u.a. vom Geldbeutel, des sich für eine Mitgliedschaft interessierenden Sammlers ab. Woher möchtest Du wissen, dass jeder Sammler, dem kein Ortsverein in seiner Nähe zur Verfügung steht oder ganz einfach in einem solchen nicht Mitglied werden, aber dennoch sehr gerne der Gemeinschaft angehören möchte, um beispielsweise die Verbandszeitschrift "philatelie" beziehen zu können, ganz einfach einmal Euro 75.- für einen Jahresbeitrag bezahlen kann?

Ferner fehlt auch bisweilen nach wie vor ein jegliches Schriftstück, zu Deiner These "Faktor 5". Solange Deine These durch eine zweite ersetzbar ist, dies hatte ich vor einigen Beiträgen beispielhaft aufgezeigt, ist sie ganz einfach Spekulation.

Das ein Direktmitglied im BDPh, sogen. Einzelmitglied, in der Lage ist direkt einen Antrag bei der BDPh-Hauptversammlung zu platzieren, ergibt sich aus dem Vereinsrecht. Persönlich habe ich überhaupt kein Problem damit, wenn Direktmitglieder zum Verband der "Direktmitglieder" zusammengefasst werden und Direktmitglieder dann über den "Verbandstag der BDPh-Direktmitglieder" ihren Antrag durchbekommen müssen, damit er in der BDPh-Hauptversammlung vorgetragen werden kann. Was würde sich aber mit einem solchen Verband der Direktmitglieder ändern? Nach meiner Einschätzung rein gar nichts (außer einem weiteren enormen Verwaltungsaufwand), denn zu einem "Verbandstag der BDPh-Direktmitglieder" würde vermutlich nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern auftauchen, so wie es sich seit 1997 auf den BDPh-Hauptversammlungen zeigt. Daher wäre annehmbar, dass genauso viele oder wenige Anträge von Direktmitgliedern weiterhin bei der BDPh-Hauptversammlung vorgetragen werden würden, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Ein Vortrag bedeutet nicht gleich, dass die Versammlung den Antrag annimmt. Siehe hierzu die Protokolle der letzten BDPh-Hauptversammlungen.

Bisweilen kann ich immer noch nicht erkennen, warum eine ortsvereinslose Mitgliedschaft im BDPh eine solche sein soll, die den Ortsvereinen einen Schaden zufügt.
 
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