Thema: Bund Dauerserie Blumen
Journalist Am: 29.06.2018 11:09:49 Gelesen: 476413# 475@  
@ Bund-Briefe [#473]

Hallo an alle,

ja es stimmt, bei den Päckchen ändert sich kurzfristig zum 1.7.2018 auch etwas. Nach dem bisherigen Informationsstand gilt folgendes:

Das bisherige Päckchen 1 Kilo fällt weg (wurde bisher über den Paketstrom produziert und benötigte dazu einen Strichcodeaufkleber).

Das bisherige Päckchen 2 Kilo wird umgetauft zu Päckchen M (es wird weiter über den Paketstrom produziert und benötigt dazu auch einen Strichcodeaufkleber).

> Freimachungsmöglichkeiten sind, wenn der Kunde es vorher frankiert auch Briefmarken, dazu muss am Schalter aber noch ein Strichcodelabel (gratis) erzeugt und auf die Sendung geklebt werden.

> Wenn der Kunde dagegen ohne vorherige Frankierung an den Schalter kommt, gibt es nur noch die Option Schalterlabel mit Strichcode).

Aus diesem Grunde ist sowohl die 4,00 Euro als auch die 4,50 Euro Blumen am Schalter überflüssig und kann zurück gezogen werden.

Maße - bezüglich des Kilopäckchens M ab 1.7.2018 - Höchstmaße weiterhin 60 x 30 x 15 cm

Nun zum neuen Päckchen S (indirekter Vorgänger Päckchen 1 Kilo)
> aber außer den Unterschieden bei den Maßen auch Unterschiede in der Produktion bzw. im Handling:

Diese neuen Päckchen werden nur über den Briefstrom produziert und verteilt, sie benötigen daher keinen Strichcodeaufkleber und können und sollen auch nicht über die Paketzentren laufen. Da diese Sendungen nur über den Briefstrom laufen sollen, wurden die Maße diesbezüglich auch geändert, so daß sie hier ohne große Probleme gehändelt werden können.

Die Maße Päckchen S sind (Höchstmaße) 35 x 25 x 10 cm (Mindestmaß 15 c 11 x 1 cm) - Gewicht bis 2 Kilo - Frankaturmöglichkeit noch mit Briefmarken, daher die neue Portostufe 3,79 Euro

Dies kann in den ersten Tagen nur als EF mit ATM dokumentiert werden.

Da die Sendungen keinen Strichcodeaufkleber oder sonstige Vermerke erhalten, ist in der Regel kein Nachweis möglich, das diese echt gelaufen sind - es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen eines indirekten Nachweises.

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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