@ Journalist
[#48]Grundsätzlich ist jede Staatsanwaltschaft für die Verfolgung aller Straftaten zuständig, die im Bezirk des zuständigen Gerichts begangen wurden (§ 143 GVG). Die Angebote des Verkäufers richten sich an Käufer im gesamten Bundesgebiet. Somit wäre (auch) Gerichtsstand Bochum möglich. Da Bochum relativ aktuell mit der Thematik zu tun hatte, ist es sehr gut vorstellbar, daß man die Sache an sich zieht.
Wenn nicht, verweist die Staatsanwaltschaft Bochum den Vorgang schlicht weiter.