Thema: (?) (203) Kriegsgefangenenpost
Postgeschichte Am: 07.08.2009 22:42:33 Gelesen: 251769# 62@  
@ wuerttemberger [#60]

Hallo wuerttemberger,

Deine Kritik an Wolter kann ich hinsichtlich der fehlenden Quellenangaben teilen, was aber durch die in der damaligen Zeit nicht zugänglichen Vorschriften ihm nicht anzulasten ist. Leider wird in der von Dir angegebenen Literaturstelle nur auf einen Rundbrief hingewiesen, in dem die ministerielle Verfügung veröffentlicht sein soll. Ein Hinweis auf den Beitrag von Stempelwolf [#47], in dem er seine Quellen angegeben hat, wäre auch hilfreich gewesen.

Damit man den Stempel F.A. beschreiben kann, hier die entsprechenden Quellen. Die besondere Prüfungsmaßnahme wurde mit Erlaß des Kriegsministeriums vom 11.11.1914, Nr. 1585/10. 14. U3 angeordnet. Der Stempel "F.a." wurde mit Erlass vom 11.1.1915 Nr. 1571/12. 14. U3 eingeführt.

Durch die Maßnahme der 10tägigen Lagerfrist wurden die Überwachungsstellen von der Verpflichtung, sämtliche noch nicht mit Prüfungsstempel versehenen Briefe vor der Weiterleitung zu lesen und auf ihren Inhalt sorgfältig zu prüfen, nicht entbunden. Hierauf wurden die Prüfungsstellen mehrfach hingewiesen.

Gruß
Manfred
 
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