Thema: Altdeutschland Thurn und Taxis: Belege
bayern klassisch Am: 04.09.2018 12:34:41 Gelesen: 95024# 166@  
Liebe Freunde,

interessant, gesucht und begehrt sind Taxismarkenbriefe, die vor der Einführung der wunderschönen Ringnummernstempel datieren - und wenn sie dann noch, wie hier, in die Pfalz liefen, dann mag ich sie ganz besonders.





Dieser aus Mainz datiert vom 24.6.1852 und lief an den Auswanderungsagenten Friedrich Theobald in Pirmasens in der Pfalz. Absender war die Special - Agentur der Postschiffe zwischen Havre & New-York Chrystie, Heinrich & Co.

Übermittelt wurden die Preise für Auswandererpassagen ab Mannheim, Mainz usw., wenn die Schiffe ab Le Havre ausliefen.

Am 11.7.1852 sollte ein Schiff mit Kapitän Thomson nach New York fahren, wofür via Köln und Paris 62 Gulden für Erwachsene und 50 Gulden für Kinder, via Rotterdam 60 Gulden für Erwachsene und 48 Gulden für Kinder als Zwischendeckpreise vorgegeben wurden, während die Kajüten der 2. Klasse via Köln und Paris schon 85 Gulden für Erwachsene und 75 Gulden für Kinder kosteten.

Auch kamen wohl gelegentlich Dreimaster 1. Klasse nach New-Orleans zum Einsatz, wofür mir die Preise jedoch nicht bekannt sind.

Pro memoria: Um 1850 verdiente ein Briefträger ca. 400 Gulden im Jahr, Gehilfen 500 Gulden und Expeditoren 600 Gulden.

Eine durchschnittliche Familie bestand aus 2 Erwachsenen und 4 - 8 Kindern. Selbst wenn wir nur 4 Kinder nehmen, wäre das bei den hier angeführten Preisen via Rotterdam: 120 Gulden für die Eltern und 192 Gulden für die Kinder, in summa also 312 Gulden. Dazu musste man noch nach Mannheim bzw. Mainz kommen, benötigte Proviant usw., so dass allein die Kosten bis New York mindestens einem Jahresverdienst entsprochen hatten. Mittellos sollte man außerdem nicht in New York angekommen sein, denn Bettler hatte das Land genug und benötigte nicht noch weitere davon.

Die Mär, dass also nur Taugenichtse und Mittellose auswanderten, lebt zwar in vielen Köpfen immer noch fort, basiert aber auf ausnahmslos falschen Tatsachen. Kriminelle konnten z. B. gar nicht erst auswandern, weil ihnen der Erhalt eines Reisepasses untersagt war, da sie kein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorzubringen in der Lage waren.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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