Thema: Postanweisungen von 1865 bis 1925
Christian Am: 20.08.2009 23:59:31 Gelesen: 51611# 1@  
Hallo zusammen,

heute möchte ich ein neues Thema aus dem Bereich der Ganzsachen beginnen, dass bisher noch nicht diskutiert wurde: Die Postanweisungen.

Zur Begriffsbestimmung hier ein Auszug aus dem Meyer Konversationslexikon von 1908

Postanweisungen (engl. Money-orders, Postoffice orders, franz. Mandats de poste, ital. Vaglia postali), von der Post ausgestellte Anweisungen, auf Grund deren Geldbeträge bei der Absendungspostanstalt eingezahlt und von der Bestimmungspostanstalt an den Adressaten ausgezahlt werden. In Preußen wurden seit 1848 bare Einzahlungen bis 25 Taler auf Briefe angenommen, wobei außer dem Briefporto eine Einzahlungsgebühr von 1/2 Silbergroschen für den Taler erhoben wurde. Einen gewaltigen Aufschwung nahm der Geldübermittelungsverkehr durch die Post erst mit der Einführung der P. England führte zuerst P. ein, Preußen 1865. In Deutschland, Österreich etc. hat der Absender die Postanweisung unter Benutzung der von der Post gelieferten Formulare mit Tinte, durch Druck oder mittels Schreibmaschine auszufertigen, ein angefügter Abschnitt, der zu Mitteilungen benutzt werden kann, wird dem Empfänger bei Auszahlung des Geldes gegen Quittung ausgehändigt, ebenso die der Postanweisung etwa anhängende Postkarte. Auf Antrag werden seit 1883 die für Girokunden der Reichsbank eingegangenen P. dieser zur Gutschrift auf die Girokontos der Kunden überwiesen und gleichzeitig von dem der Post bei der Reichsbank eröffneten Kredit abgeschrieben; Beträge der aufzuliefernden P. können durch Schecks auf die Reichsbank bezahlt werden. Zu Geldüberweisungen auf telegraphischem Wege hat der Absender gleichfalls ein Postanweisungsformular auszufüllen; die Ausfertigung des Überweisungstelegramms erfolgt durch die Post. Mit dem Ausland findet der Austausch von P. entweder nach dem Postanweisungsübereinkommen des Weltpostvereins oder auf Grund besonderer Abkommen statt. Näheres hierüber im »Weltpost-Handbuch« (Berlin 1898). Über die Länder und Orte, nach denen P. zugelassen sind, über die Währungsverhältnisse, die Zulässigkeit von Mitteilungen auf den Abschnitten der P., die Notwendigkeit der besondern brieflichen Benachrichtigung des Empfängers, Eilbestellung und über telegraphische P. gibt der bei jedem Postamt befindliche Briefposttarif sowie das Postblatt (s. d.) Auskunft. In Europa hat nur Spanien keinen Postanweisungsverkehr. In Frankreich besteht neben dem deutschen Postanweisungssystem (P. in Kartenformat) von früher her ein dem englischen nachgebildetes System, bei dem der Absender das vom Postbeamten aus einem Register ausgelöste und ausgefüllte Formular (mandat ordinaire) erhält, um es dem Empfänger brieflich zu übersenden. Die Empfangsanstalt wird durch einen Einzahlungsschein von der Einzahlungsstelle benachrichtigt (s. auch Postnote). In den Vereinigten Staaten von Amerika kann man durch den Vermerk:

»Identification of payee, endorsee or attorney waved« erreichen, daß sich der Geldempfänger nicht zu legitimieren braucht, was für Reisende von Wert ist. Zwölf Länder gleichen die Zahlungen des Postanweisungsverkehrs durch die Zentralabrechnungsstelle des Internationalen Bureaus des Weltpostvereins in Bern aus. Wegen der Gebühren für P. s. Porto. Vgl. Tinsch, Die P., zivilrechtlich betrachtet (Leipz. 1890); Stegner, Die rechtliche Natur des Postanweisungsgeschäfts (Halle 1902).

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 216.

Als Einstieg möchte ich vier Belege vorstellen, die einzelne Typen (Ausprägungen) repräsentieren.

1. Hannoverscher Postbezirk

Postanweisung 1 Groschen, schwarz, Ausgabe 1965/66, Michel Nr. A1, rechteckiger Wertstempel König Georg V, Buchdruck



Auf der Rückseite befindet sich der Quittungsvermerk sowie Hinweise an den Benutzer. Die Postanweisung zu 1 Groschen war für Beträge bis 20 Thaler vorgesehen.



Nach der Übernahme durch Preußen wurde der Verkauf am 30. September 1866 eingestellt.

2. Ganzsachenumschlag Württemberg

20 PF blaus, Ausgabe 1890/91 Michel Nr. AU41



mit Rückseitigem Quittungs bzw. Absender-Vermerk



3 Ganzsache Deutsches Reich, Peffigausgabe

20 Pfennig blau, Ausgabe 1898, Michel Nr. A11 I



auch hier ein rückseitiger Quittungsvermerk



4 Ganzsache Deutsches Reich, Germania

15 Pfennig schwarzviolett, Ausgabe 1920, Michel Nr. A41, vorgesehen für Beträge bis 5 Reichsmark



Neben dem Quittungsvermerk befinden sich jetzt auch die Gebührenstufen auf der Rückseite.



In der Hoffung, recht viele Beiträge lesen zu können

grüßt herzlichst

Christian
 
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