Hallo,
normalerweise kommen die Postanweisungen ungebraucht vor - sind sie gebraucht, so liegt häufig eine Gefälligkeitsentwertung mit einem niedrigen anzuweisenden Betrag vor - echte bedarfsgebrauchte Stück sind eher selten, da diese im Regelfall nicht an Kunden/Sammler abgegeben wurden - der Einzahlungsabschnitt muss logischerweise fehlen.
Hier ist ein solches Stück (A 10 Dt. Reich vom 21.09.1900) mit portogerechter 10 Pfg. Zusatzfrankatur, da der Anweisungsbetrag grösser als 5 Mark war.
Gruss
Joachim