Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Francysk Skaryna Am: 03.10.2018 11:47:30 Gelesen: 19519# 76@  
Moin,

ich krame mal wieder dieses Thema aus der Versenkung, da es den selben Sachverhalt betrifft.

Die Zeit berichtet über eine neue EU-Verordnung zur Regelung der Einfuhr von Kunstgegenständen [1]. Die geplante Verordnung betrifft Sammler, deren Bestände außerhalb der EU lagern, die in solchen Ländern erben oder dort etwas erwerben aber auch den Kunsthandel und Einlieferungen für Auktionshäuser und Messen. Umfangreiche Dokumentationspflichten sollen den Weg von Kunstobjekten dokumentieren. Der Weg eines Kunstgegenstandes soll demnach lückenlos in einem begleitenden Pass erfasst werden.

Terrorismusfinanzierung scheidet diesmal als Grund für die Verordnung aus, dafür geht es diesmal um eine Vereinheitlichung nationaler Bestimmungen. Eine eine wirksame Kontrolle, mit der der Handel mit zweifelhaften Objekten sowie Geldwäsche unterbunden werden konnte, wäre indes anders besser zu gewährleisten. Eine vereinheitlichte europäische Einfuhrumsatzsteuer, die ohnehin schon alles lückenlos erfasst, wäre da ein probater weg. Dafür müssten allerdings Zoll und Interpol geschult und aufgerüstet werden. Man wählt also den billigeren Weg und reguliert den Markt und bürdet dem Bürger die Lasten auf.

Gruss

[1] https://www.zeit.de/2018/30/kulturgueter-eu-handel-kunst
 
Quelle: www.philaseiten.de
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