Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
BD Am: 28.08.2009 23:45:03 Gelesen: 374262# 121@  
Hallo Joachim

Aus dem Paragraphen 6 des ersten Weltpostvertrages:

Unfrankirte oder ungenügend frankirte Zeitungen und andere Drucksachen werden nicht befördert. Die übrigen unfrankirten oder ungenügend frankirten Gegenstände werden wie unfrankirte Briefe taxirt, nach Abzug des Werths der etwa verwendeten Freimarken oder Freikuverts.

Und daran hat sich die Schweiz damals immer gehalten.

Ein Brief in die Schweiz kostete 25 Pf. also fehlten 15 Pf.

Mit besten Grüßen Bernd
 
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