Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
wuerttemberger Am: 22.09.2009 09:18:16 Gelesen: 373729# 135@  
@ Postgeschichte [#134]

Wie ich sehe, bist Du gut mit Literatur ausgestattet. Du hast auch sicherlich A. Meyer; Die deutsche Post im Weltpostverein und im Wechselverkehr. Da empfehle ich Dir das Kapitel II. "Der Hauptvertrag" zu lesen. Dort steht im Abschnitt 3. "Die Taxen" u.a. folgender Absatz:

Jeder Korrespondenzgegenstand, welcher gar nicht oder unzureichend frankiert und deshalb im Bestimmungsland einer Nachtaxe zu unterwerfen ist, wird im Aufgabegebiete mit einem Stempelabdrucke versehen, welcher das Zeichen T (Taxe) enthält. Außerdem wird auf den ungenügend frankierten Sendungen neben den verwendeten Freimarken in kleinen schwarzen Zahlen angegeben, welcher Betrag in Centimen an der vollständigen Frankierung fehlt. Die Bestimmungs-Verwaltung taxiert nach diesem Vermerke die Sendung, indem sie den fehlenden Centimenbetrag verdoppelt, in ihre eigene Währung umrechnet und nötigenfalls abrundet.

Im gleichen Kapitel, doch diesmal im Abschnitt 5 "Gewöhnliche Briefsendungen" ist folgender Satz zu lesen:

Die deutschen Postanstalten haben deshalb daran festzuhalten, dass nach der Vollzugsordnung jeder Korrespondenzgegenstand, welcher ohne einen Abdruck des Taxstempels (T) vom Ausland eingeht, als frankiert anzusehen und demgemäß zu behandeln ist, es sei denn, dass ein augenscheinlicher Irrtum vorliegt.

Ich, hoffe das hat die Frage nun hinreichend geklärt.

Gruß

wuerttemberger
 
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