Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
SH-Sammler Am: 23.01.2019 04:26:23 Gelesen: 108343# 135@  
@ remstal [#134]

Hallo Anton,

die Berechnung der Nachportotaxe ist in mehreren Beiträgen in diesem Forum schon festgeschrieben worden. Das mag dort nach Mathe aussehen, deshalb hier ein Versuch, die Berechnung verständlicher zu umschreiben.

In anderen Worten ausgedrückt berechnet sich die Nachportotaxe folgendermassen: Wieviel "deutsches Auslandporto" fehlt (die Hälfte)? Dieses in Prozent des richtigen "deutschen Auslandportos" = 50%.

Wenn auf einem ausländischen Brief 50% der ausl. Taxe fehlt, wird der gleiche Anteil (hier 50%) auf die Schweizer Auslandbrieftaxe umgerechnet. Heisst: Bei einer AUSLANDBRIEFTAXE Schweiz von 20 Rappen damals, wären die 50% = 10 Rappen. Dieser errechnete Anteil wurde (meistens) verdoppelt und aufgerundet. Die errechnete Zahl von 10 Rappen verdoppeln = Nachporto von 20 Rappen. Beleg stimmt.

Es ist also nicht so, dass die Schweizer Nachportotaxe von 20 Rappen damals 80 Pfennigen entsprochen hätte. Es ist immer der prozentuale fehlende Anteil, umgerechnet auf den normalen Schweizer Inlandtarif. Die gleiche Regelung müsste auch von allen anderen Postgesellschaften weltweit angewendet worden sein, weil dies den UPU Regeln entsprach.

Gruss aus der Schweiz

SH-Sammler
Hanspeter
 
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