@ hajo22
[#1]Hier müßte die Postbank nachweisen (nicht nur behaupten), daß Dir 2008 oder wann auch immer neue Geschäftsbedingungen zugegangen sind, die eine solche Gebühr enthalten, die vorher nicht vereinbart war. Schau in die ursprünglichen Bedingungen, ob es dort eine derartige Klausel gab.
Wenn nicht, besteht der Auszahlungsanspruch.