Guten Abend,
hier ein Brief vom 3.10.21 (Portoperiode 6):
Wenn den Herren Juristen als Absender nicht bekannt war, dass Hermsdorf 1920 aufgrund des Groß-Berlin-Gesetzes nach Berlin eingemeindet wurde, wäre er als einfacher Fernbrief bis 20 g gelaufen. Wenn den Absendern jedoch die Eingemeindung bekannt war, würde es sich um einen Ortsbrief der 2. Gewichtstufe (> 20 bis 100 g) handeln.
Fast sommerliche Grüße
Mümmel