Thema: Verkauf alter Ansichtskarten im Internet erlaubt ?
Briefmarken-Museum
Am: 20.10.2009 20:52:25
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Hallo Gerd
Urheberrechtlich ist der Weiter-Verkauf von Originalen immer durch die Verlagsangabe als Zuordnung abgesichert, als Referenz und Quelle im Sinne eines Zitates. Dadurch macht jedermann/-frau deutlich, das das angebotene Werk (Postkarte, Originalfotokarte aus einem Fotohaus o.ä.) nicht von ihm stammt.
Viel Spaß beim Liquidieren von dem guten Stück.
LG Jochen
Quelle: www.philaseiten.de
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