Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
volkimal Am: 05.07.2019 08:29:51 Gelesen: 102525# 162@  
@ epem7081 [#161]

Hallo Edwin,

es war früher durchaus üblich, dass Behörden den Inhalt von Nachgebühr-Briefen entnommen haben und den Umschlag dann an den Absender zurück geschickt haben. Dazu wurde entweder ein Stempel benutzt oder der Vermerk wurde handschriftlich aufgebracht. Hier zu beiden Fällen ein Beispiel aus meiner Sammlung. En paar andere Beispiele findest Du beim Thema "Zurück und nachgeschickt".





Bei beiden Briefen betrug das Porto für einen Standardbrief 20 Pfg. Man muss davon ausgehen, dass beide BRiefe schwerer als 20 g waren. Ein Hinweis darauf könnte die handschriftliche "30" oben links auf dem ersten Brief sein. Weshalb der Nachgebühr-Stempel beim zweiten Brief wieder durchgestrichen wurde ist mir nicht klar. Wäre die Nachgebühr falsch gewesen hätte man doch auch die große "30" als Nachgebühr-Betrag durchstreichen müssen.

Ob Privatpersonen diese Möglichkeit auch hatten bezweifel ich. Da kenne ich nur Belege, bei denen wegen der Nachgebühr die Annahme verweigert wurde. Auch das konnte wieder per Stempel oder handschriftlich vermerkt werden.





Viele Grüße
Volkmar
 
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