Anbei ohne Gewähr ein Auszug von
http://www.paketda.de "Reagiert der eBay-Verkäufer auf die Bitte nicht oder weigert sich ausdrücklich, die Nachforschung zu beauftragen, und dadurch läuft die Reklamationsfrist beim Paketdienst ab, so hat der Verkäufer Schuld am nicht gezahlten Schadenersatz.
Der Verkäufer hat durch sein Verhalten sozusagen verhindert, dass der Paketdienst für das verlorene Paket haften muss. Der Empfänger ist in diesem Fall der Geschädigte. Der Empfänger kann daraufhin vom Absender wegen dessen Pflichtverletzung Schadenersatz fordern (§ 282 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 BGB).
Bevor es zu dieser Situation kommt, sollte der Empfänger versuchen, selber eine Nachforschung beim Paketdienst zu beauftragen. Die Mitarbeiter des Kundenservice sagen vielleicht, dass nur der Absender eine Nachforschung beauftragen kann, aber laut Paragraf 421 HGB trifft das nicht zu. Auch der Empfänger eines Pakets kann Ansprüche gegen den Paketdienst (Frachtführer) geltend machen; zum Beispiel bei Paketverlust."Gruß,
Koban