Thema: Was man an den Philaseiten ändern könnte !
petzlaff Am: 22.11.2009 10:42:58 Gelesen: 170850# 156@  
@ Richard [#155]

Eine kleine Ergänzung sei erlaubt:

Die Verwendung, sogar die digitale Bearbeitung von fremden Abbildungen ist nach aktueller Rechtsprechung auch dann erlaubt, wenn der Verwendungszweck deutlich wissenschaftlichen Charakter (z.B. bei der Nutzung für ein Handbuch) darstellt oder zur Verdeutlichung eigener geistiger Leistung dient (da gibt es natürlich eine Grauzone). Quellenangaben sind in diesem Fall nicht erforderlich, sollten aber einfach aus Fairness angebracht werden. Ebenso gilt dasselbe in umgekehrter Richtung - was du veröffentlichst unterliegt derselben Wiederverwertungsfreiheit durch Andere. Die Anbringung eines Copyright-Hinweises ist seit mehreren Jahren national und international irrelevant.

Abbildungen aus z.B. Auktionskatalogen dürfen jederzeit reproduziert werden, da ein Auktionskatalog nach Ansicht der Richter keine eigenständige intellektuelle Leistung repräsentiert. Anders verhält es sich mit Kopien aus Briefmarkenkatalogen bzw. der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Nummerierungssystematiken in anderen Publikationen.

Ich habe mich sehr intensiv mit dieser Thematik befasst, da ich selbst seit Jahren numismatische Handbücher verfasse und verlege, und bei einer hochspezialisierten Bandbreite des dargestellten Gebiets teilweise nicht auf eigene Sammlungsbestände zurückgreifen kann.

Meine Erfahrung ist, dass sehr häufig die Besitzer von Scans oder Fotos von Sammelgegenständen froh und dankbar sind, wenn ihre Sahnestückchen irgendwo optisch zitiert werden.

Kritisch wird es eigentlich erst dann, wenn Texte (geistiges Eigentum!) ungefragt editierbar übernommen oder erkennbar verfälscht werden - dazu zählen auch unautorisierte Übersetzungen in andere Sprachen. Das kann richtig teuer werden. Text-Scans aus Katalogwerken sind mit Zitatangabe erlaubt - Rückfrage beim Autor bzw. seinen rechtlichen Erben (sofern noch das alte Urheberrecht gilt) als sebstverständlich vorausgesetzt.

Besondere Vorsicht ist bei Reproduktionen von Ansichtspostkarten angebracht - hier gibt es sehr strenge juristische Interpretationen.

Im übrigen gilt immer die Rechtsprechung des Staates, in dem der Besitzer des Originals lebt. Die oben zitierte "Grauzone" ist insbesondere in den USA sehr breit - da sollte man immer sehr vorsichtig sein.

Im Streitfall entscheidet immer ein Richter - ich bin kein solcher, also ist das, was ich hier äußere lediglich ein Erfahrungsbericht auf den man sich im individuellen Zweifelsfall nicht juristisch berufen kann.

LG
Stefan
 
Quelle: www.philaseiten.de
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