@ philast
[#41]Das erste Beispiel zeigt eine Entwertung aus München von 1912. Bayern war bis zum 31.03.1920 postalisch selbständig und die Briefmarken des Deutschen Reiches m.W. nach dort bis dato nicht frankaturgültig. Sofern es sich in diesem Fall nicht um eine nachträgliche Entwertung aus der Landeshauptstadt München oder um eine Frankatur einer als solcher deklarierten Antwortsendung (Bsp. Antwortkarte) handelt, ist eher eine Stempelfälschung anzunehmen.
Gruß
Pete