@ drmoeller_neuss
[#50]Ich empfehle vor dem Gang zum Rechtsanwalt und zum Gericht das Lesen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere den § 19 Haftungsbeschränkung!
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#haftungSicherlich hat der eine oder andere Verkäufer Umsatzeinbußen gehabt, aber der Endpreis der sogenannten Volksauktion (keine Einstellgebühr bei 1,- € Startpreis) ist immer ein kleines Lotteriespiel, da darf sich rechtlich wohl niemand beschweren.