Thema: Ebay: Nachrichten und Informationen
Rainer HH Am: 05.12.2009 16:13:21 Gelesen: 68808# 51@  
@ drmoeller_neuss [#50]

Ich empfehle vor dem Gang zum Rechtsanwalt und zum Gericht das Lesen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere den § 19 Haftungsbeschränkung!

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#haftung

Sicherlich hat der eine oder andere Verkäufer Umsatzeinbußen gehabt, aber der Endpreis der sogenannten Volksauktion (keine Einstellgebühr bei 1,- € Startpreis) ist immer ein kleines Lotteriespiel, da darf sich rechtlich wohl niemand beschweren.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/892
https://www.philaseiten.de/beitrag/22449