Liebe Freunde der Inflabelege,
hier nun der letzte Beleg mit einer Einzelfrankatur der 314, diesmal wieder vom Plattendruck stammend:
Für Bücherzettel galt der gleiche Tarif wie für Drucksachen, doch sind erstere doch deutlich rarer. Bücherzettel dienten zur Anforderung oder Abbestellung von Büchern, Zeitschriften, Bildern, Musikalien oder Zeitungen.
Soviel für heute.
Schönen Gruß
Harald