Korrekt, unter den Bruchstrich kam immer der Preis eines einfachen Auslandsbriefes und oben der Fehlbetrag. Im Empfängerland wurde dann der Bruch mit dem Preis eines einfachen Auslandsbriefes in diesem Land multipliziert und das war der einzuziehende Betrag, bzw. zu diesem noch das Einziehungsentgelt hinzugerechnet.
Harald