@ Pete
[#1]Die Verwendung von Reichsmarken war zulässig, denn die Feldpostämter, über die z.B. gebührenpflichtige Telegramme aufgegeben werden konnten, frankierten mit Reichsmarken. Da überall die Reichsmark gültig war, gab es auch kein Währungsproblem. Die Verwendung ist aber aufgrund der Beschaffungsmöglichkeit beschränkt.
Gruß Regis