Thema: (?) (34) Sendung unzulässig zurück
GSFreak Am: 18.11.2020 19:57:21 Gelesen: 7276# 33@  
Hier eine Behelfsganzsache P 698I der Britischen Zone RPD Hamburg, Ausgabekontrollstempel HAMBURG 6 vom 05.07.1945 (rot mit integriertem Freivermerk "BEZAHLT"), Abgangsstempel (24) HAMBURG 1 vom 09.07.1945 (Maschinenstempel UB c).

Die Karte ist nach SOMMERSCHENBURG ü. Helmstedt, Post Eilsleben-Land adressiert. Das " ü. Helmstedt" ist postseitig durchgestrichen und es findet sich weiter oben handschriftlich " Unzulässig / zrk".

Die Karte wurde somit an die Absenderin zurückgeschickt. Warum? Sommerschenburg (ein Ortsteil von Sommersdorf in Sachsen-Anhalt) lag seinerzeit in der SBZ und der Interzonenpostverkehr wurde erst Ende Oktober 1945 wieder aufgenommen.



In diesem Zusammenhang interessant ist der erste Satz im Text der Rückseite. Der Absenderin hatte man auf dem Posamt wahrscheinlich nur gesagt, dass Briefe noch nicht zulässig sind, aber nicht mitgeteilt, dass es noch keine Postverbindung in die SBZ gibt. So hat die Absenderin letztlich auch die Postkarte vergebens geschrieben.

Beste Grüße
Ulrich
 
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