@ WolfgangD
[#1]Hallo Wolfgang,
ich habe erst einmal im Gabler Wirtschaftslexikon nachgesehen, was unter "Betrug" zu verstehen ist:
Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht, herbeigeführt durch eine Irrtum erregende Täuschung:
(1) Durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen (positiv) oder
(2) durch Verschweigen wahrer Tatsachen (negativ) bei Rechtspflicht zur Offenbarung der Wahrheit (§ 263 StGB).
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in bes. schwerem Fall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Versuch ist strafbar.Ein Beispiel für Betrug: Ein Händler verkauft einen "Rotaufdruck" Berlin, dieser ist jedoch kein Original, sondern falsch oder wenn Du so willst Repro.
Ich persönlich schreibe von Betrug nur, wenn eine oder mehrere Personen / Firmen rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.
Schöne Grüsse und bleib gesund, Richard