Thema: Bezirksämter von Berlin
wajdz Am: 09.01.2021 20:00:53 Gelesen: 3611# 13@  
@ 10Parale [#12]

Ein interessanter Beleg zur Berliner Nachkriegsgeschichte.

Aus einem SPIEGEL-Artikel:

Beim „Währungsausgleich“ handelt es sich um Vergünstigungen, die nach der Einführung der Westmark für jene Berliner geschaffen wurden, die zwar in Westberlin wohnten, aber ihre Arbeitsstelle, - wie vor der Währungs-Spaltung - noch im sowjetischen Sektor hatten.

Dafür wurde 1949 vom Westberliner Senat eine „Lohnausgleichskasse* geschaffen, die einen Teil der Ostmarklöhne zum Kurs 1 : 1 in Westmark tauschte.

Von 883 708 Westberliner Arbeitnehmern waren Mitte 1960 nur 13 028 - also knapp 1,5 Prozent - in Ostberlin beschäftigt; 1950 waren es noch fast zehn Prozent - 84 000 - gewesen. Für die im Osten tätigen Westberliner ist der Umtausch ihrer gesamten Ostmark-Bezüge zum Kurs 1:1 möglich, falls der Arbeitsverdienst 650 Mark nicht übersteigt. Liegt das Monatseinkommen zwischen 650 und 900 Mark, werden nur 90 Prozent der Lohn- oder Gehaltssumme eingewechselt. Der Höchstbetrag, der zum 1:1-Kurs getauscht werden darf, liegt bei 900 Mark.

Dazu war eine Bescheinigung nötig, die wie in diesem Fall bestätigte, das der Westberliner Bürger Smolibowski im Ostberliner Ballhaus Resi arbeitet.

Aus dieser Regelung habe seinerzeit ein paar besonders pfiffige Ostberliner mit Hilfe einer fingierten Adresse in Westberlin für sich einen 1:1 Umtausch organisiert, wie in Gerichtsberichten von damals zu lesen ist.

Und noch eine Bemerkung: Diese Datenmengen zur Person auf einer offenen Postkarte wären heute ein Fall für den Datenschutz.

MfG Jürgen -wajdz-
 
Quelle: www.philaseiten.de
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