@ Araneus
[#205] Mit der klassischen Definition („ Versand von Brief- oder Warensendungen inländischer Absender über ein kostengünstiges Drittland an Empfänger im Inland“Nur leider ist diese Definition falsch. Was Du da beschreibst ist ein Teil des Remailing, nämlich das sogenannte ABA-Remailing, welches übrigens schon sehr, sehr lange verboten wurde und bis heute komplett illegal ist (z.B. der dt. Handwerker [A] verschickt seine Rechnung an seine dt. Kunden [A], über den Umweg einer Post im 1km benachbarten Ausland [B]). In der ganz frühen Frühzeit des Remailings wurde ABA zwar mal praktiziert, das wurde aber sehr, sehr schnell durch die UPU international untersagt. Zugelassen sind lediglich ABB- oder ABC-Remailings.
ABB nennt sich heute oft "Direct Mail" (d.h. zum Beispiel: Werbesendungen deutscher DPAG-Kunden [A] nach Frankreich [B], werden von der DPAG über deren Niederlassung in Frankreich [B] direkt bei der frz. La Poste als Inlandssendung eingeschleust). Beim klassischen (legalen) Remailing handelt es sich, neben der ABB-, meist (...) um die ABC-Form (zum Beispiel: Deutsche Privatposten verschicken Sendungen ihrer Kunden [A] nach Österreich [B] gesammelt über die Malta Post [C]). Bei den "klassischen" eCommerce-Päckchen/Warenpost-Sendungen aus China (nach D) handelt es sich um eben diese klassischen ABB- ("Niederaula-Frankaturen") und ABC-Versionen (z.B. mit belgischen BPI-Frankaturen).
Beste Grüße
Thomas