@ wuerttemberger
[#8]Vielleicht hilft die Information, dass Postzustellungsaufträge (PZA) nur innerhalb des Inlandes, sprich der BRD nachgesandt werden dürfen, wenn der Empfänger verzogen ist und der Absender dies wünscht. Der PZA-Versand in das Ausland ist aktuell nicht zulässig.
Gruß
Pete