Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
bayern klassisch Am: 07.03.2021 13:20:46 Gelesen: 187722# 658@  
@ siegfried spiegel [#656]

Hallo Siegfried,

ich muss mich entschuldigen, weil ich bei dem unteren Brief auf deiner schönen Seite etwas Falsches gesagt habe: Er hatte auch nur bis 1 Loth inklusive, da er aus 1851 stammt (ich hatte 1850 gelesen) und ab 1.7.1850 gab es auch bei innerbayerischen Portobriefen 3 Kreuzer Portozuschlag - sorry, hatte ich überlesen.

Zu den neuen Briefen:

Der 1. war eine portopflichtige J.P.S. = Justiz - Partei - Sache, wodurch wir wissen, dass ein Privater (eine "Partei", aber bitte nicht mit heutigen Parteien gleichsetzen, weil es damit nichts zu tun hatte) etwas Juristisches von einer bayer. Behörde wollte und die auf seinen (berechtigten) Wunsch hin tätig wurde; da es also keine reine Staatsdienstangelegenheit war, trat auch die Portopflicht ein.

Empfänger war das königl. Kreis- und Stadtgericht Würzburg.

Zum 2. Brief

Hinten trägt er einen Insinuationsvermerk "Ins(inuirt) der 13. April 1851", womit eine gerichtsverwertbare Zustellung vorhanden war. Die Insinuation erfolgte mit der Übergabe des Absenders an die Aufgabepost und der entsprechenden Quittierung im Aufgabebuch des Absenders (i. d. R. eine Gerichtsbehörde bzw. ein Advokat).

Den Absender kann ich auch nicht lesen - eine ziemliche Sauklaue und die Unterschrift ist schwierig.

Liebe Grüsse,
Ralph
 
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