Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
siegfried spiegel Am: 11.03.2021 13:05:10 Gelesen: 186450# 669@  
@ bayern klassisch [#668]

Hallo Ralph,

ich tue mich noch etwas schwer mit den Begriffen.

Verstehe ich Folgendes richtig?

Dienst- oder Privatbriefe waren mit Ausnahme von Regierungssachen R.S. portopflichtig.

Wenn vorne franko, frei oder Ähnliches draufsteht hat der Absender das Porto bezahlt, der Betrag wurde dann rückseitig auf dem Brief notiert.

Wenn vorne kein franko etc. draufsteht, dafür aber z.B. 3 Kreuzer, dann musste der Empfänger das Porto bezahlen.

Die Chargé-Gebühr musste in der Regel immer der Absender bezahlen (4 Kreuzer). Wie hoch war die Gebühr für einen Eilbrief "Cito"? Musste vermutlich auch der Absender bezahlen.

Hier mein neuestes Albumblatt mit Briefen von 1830 bis 1833 mit Einzeiler Langenfeld.

Ich vermute, dass man vom Rayonstempel "LANGENFELD.R.3." einfach das .R.3. entfernt hat.

Besten Dank für bisherige und künftige Kommentare zu meinen Briefen.

Gruß aus Mittelfranken, Siegfried



 
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