Thema: Infopost = Sammelwürdig ?
DL8AAM Am: 12.04.2010 17:01:37 Gelesen: 177580# 30@  
@ Pete [#29]

Infopost kann sehr interessant sein

Hallo Pete, ja das stimmt. ;-)

Ich habe vor ein paar Tagen eine Werbung der Firma "Richard Borek GmbH & Co. KG" aus Braunschweig für eine Themensammlung zum Untergang des Dritten Reichs bekommen. Als (Neudeutsch) Eyecatcher wurde zusätzlich zur Infopostwelle als Kundenzudruck eine "Replik" der 3 Pf. DR-Briefmarke "Messe Leipzig" von 1940 verwendet.

Diese Kundenzudrucke sind nach Auffassung der Deutsche Post ja ein integraler Bestandteil des Frankiervermerks - siehe "Merkblatt zum einheitlichen Frankiervermerk" ( http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/f/frankiervermerk/frankiervermerk_d.pdf ) - und haben somit prinzipiell den gleichen philatelistischen Charakter wie die Werbezusätze/-klischees bei AFS oder FRANKITs und sind also für eine "Thematik- und Motivsammlung" ebenso aufnahmewürdig (und somit auch ausstellbar?).

Nur finde ich diesen etwas grenzwertigen Kundenzudruck:



Ausschnitt einer C6-Werbesendung vom 29.03.2010

Grenzwertig weil die Post gibt als eine der elementaren Grundregeln "Ihr eigenes Motiv darf inhaltlich keine Briefmarke imitieren" vor und zeigt im oben genannten Merkblatt sogar ein paar Beipiele zum besseren Verständnis:



Gut, der Zudruck imitiert hier zwar keine Briefmarke, sondern kopiert diese 1:1. Das kommt aber sinngemäß trotzdem sehr nah an das "darf nicht" heran, auch wenn weiter hinten noch ein weiterer Punkt "darf nicht einer Briefmarke der Bundesrepublik Deutschland so ähneln, dass eine Verwechselungsgefahr" verwiesen wird. Das oben in der Abbildung 1 gezeigte Beispiel ähnelt sicherlich keiner (bisher) vom "Bundesfinanzministerium herausgegeben Briefmarke mit dem Aufdruck Deutschland" (Zitat).

In der letzten Zeit habe ich aber etliche Infopostwellen mit Kundenzudruck gesehen, die in der Form theoretisch eigentlich nicht möglich sein sollten, zumindest bestimmt ursprünglich so von der Post nicht so angedacht waren (siehe das "darf nicht"-Beispiel oben). Die Grenzen wurden und werden dabei stückchenweise fließend immer weiter "kundenfreundlicher" ausgelegt. Aber eine 1:1 Kopie einer "echten" Briefmarke (wenn auch die Zacken nicht abgedruckt sind und diese aus dem Deutschen Reich) lotet diese Regeln bis zum letzter Nanopromille aus ?

Ein paar weitere "darf nicht"-Beispiele:



Gruß
Thomas
 
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