Thema: Briefe deutscher Banken
Postgeschichte Am: 26.04.2010 15:24:02 Gelesen: 670020# 21@  
@ Lars Boettger [#19]

Hallo Lars,

hinsichtlich der Auffrankierung bzw. Änderung der Aufschrift gibt es Regelungen im Weltpostvertrag, die hinsichtlich der Gesetzgebung der beteiligten Länder unterschiedlich zu bewerten sind. Im Verkehr z.B. mit der Schweiz, ist die Zulässigkeit der Zurückziehung und Adreßänderungen an bestimmte besondere Bedingungen geknüpft, über die der Briefposttarif Auskunft erteilt, auf die ich aber hier nicht eingehen möchte. Die Ädressänderung und entsprechende Auffrankierung im Ausland war unter bestimmten Bedingungen also möglich und ist bei dem hier gezeigten Beleg und auch bei dem Dir vorliegenden Beleg erfolgt.

Die Nachgebühr von 25 C. entstammt offensichtlich der von mir vermuteten Gewichtsüberschreitung. Im Ortsverkehr kostete ein Brief mit einem Gewicht von bis 20 g 5 Pf, im Fernverkehr 20 Pf. Im Auslandsverkehr kostete ein Brief bis 15 g 20 Pf, bis 30 g 40 Pf. Wog der gezeigte Brief mehr als 15 g bis 20 g, wäre die Frankierung im Inlandsverkehr mit 20 Pf korrekt gewesen, im Auslandsverkehr aber um 20 Pf unterfrankiert. Daher wurde vermutlich in der Schweiz die Nachgebühr von 25 C. erhoben. Die 25 Ct. entsprachen nach dem Weltpostvertrag dem deutschen Porto von 20 Pf (Umrechnungskurs 20 Pf = 24,69 Ct., gerundet 25 Ct.). In der Schweiz wurden lediglich unfrankierte Briefe mit dem Doppelten des Fehlbetrages als Nachgebühr belegt. Für unzureichend frankierte Briefe wurde nur der fehlende Frankobetrag ohne Zuschlag erhoben.

Dies zur Erklärung der Nachgebühr.

Gruß
Manfred
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2399
https://www.philaseiten.de/beitrag/27131