@ muemmel
[#505]Hallo Harald,
nach langen, langen Suchen habe ich endlich einen Beweis gefunden, das in der späten Infla-Zeit Postaufträge und Nachnahme-Briefe zum Ortstarif möglich waren. Unzweifelhaft gab es früher mindestens bis zur Portoperiode ab dem 1.10.1918 einen festen Betrag für Postaufträge, der nicht nach Ort- und Ferntarif getrennt war. In der Postordnung von 1921 wird aber nur von der Gebühr eines Einschreibebriefes plus der Vorzeigegebühr gesprochen. Es gibt keinerlei Hinweis, das es die Fern-Brief-Gebühr sein muss. Und in den Erläuterungen habe ich diesen kleinen Artikel gefunden.
Beste Grüsse von Bernd