Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
Oliver Estelmann Am: 20.12.2021 01:18:35 Gelesen: 15568# 87@  
@ doc - brandneu :)

Und wenn wir unter die Tintenpisser gehen, dann könnte in einem Attest schon die Nennung der Vorbesitzer kritisch sein (Provenienz, d.h. "ex Sammlung xxx"),
da deren Persönlichkeitsrechte tangiert werden.


Das sehe ich ein wenig anders, zumal die Provenienzen ja eindeutig (oftmals) aus zuvor veröffentlichten Werken stammen. Eigentlich auch nicht anders möglich.
Es ist also nichts dabei zu schreiben und wenn de mich nich glauben tust, kannste ja da und da nachkieken.

Jemand der seine Sammlung (z.B. über ein Auktionshaus) verkauft, erlaubt diesem gleichzeitig Abbildungen davon herzustellen, damit diese im Auktionskatalog verwendet werden können. Somit gibt er seine Bilderrechte (welche er erstmal haben möchte) an den Scannerbevollmächtigten der entsprechenden Firma ab, welche die Abbildungen für den Auktionskatalog bereitstellt. Inwieweit dieser seinen Arbeitgeber verklagen kann, weil er ja die Bilder gemacht hat und nicht sein Chef, sei mal dahingestellt. *ggg*

Ich sehe das alles aus einer etwas schräg komisch verlaufenden Variante von Bürokratenirrsinn. Deshalb mag mir mein etwas flappsiges Auftreten in dieser Sache bitte verziehen sein.

Aber mehr Schwachsinn als die Bilderrechtsverordnung und erst recht die Datenschutzverordnung, konnte sich in einem geeinigtem Europa wohl kaum aufbauen.

Richtige Urherberrechtsverletzungen sind eine ganz andere Sache (z.B. Musik).

oli

Es kann natürlich auch sein, dass ich einen völlig abwegigen Weg betreten habe und hoffe deshalb auf deinen Beistand und deinen Rat.
 
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