Thema: (?) (284) Fiskalmarken, Wertmarken und Gebührenmarken auf Dokumenten
DL8AAM Am: 20.01.2022 21:30:43 Gelesen: 67243# 204@  
@ Baber [#203]

Als Österreicher brauchte man zum Besuch von Verwandten in der DDR ein Visum, das bei Reisebüro der DDR in Berlin beantragt werden mußte. Das kostete 15 Mark in Form einer Gebührenmarke der Volkspolizei von 10 Mark und 5 Mark Verwaltungsgebühr,

Hi Bernd,

ich vermute aber eher, dass ist kein Einreisevisum des "Reisebüros" der DDR, sondern das ist ein Visum für die erneute Ausreise aus der DDR, eine ganz reguläre Ausreisegenehmigung, um die DDR verlassen zu dürfen. Diese brauchten DDR-Bürger, wie auch ausländische Besucher.

Damals musste man für die Einreise ein Visum beantragen und wenn man dann dort in der DDR angekommen war, musste man sich bei der - für den jeweiligen Besuchsort zuständigen - Kreispolizeibehörde vorstellig werden, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, d.h. sich dort als neuer "Bewohner" anmelden. Anschliessend musste man dann auch eine Ausreisegenehmigung beantragen, ohne die man als Besucher (d.h. als neuer "Bewohner" der DDR) die DDR nicht mehr verlassen durfte. Das war das damalige Prozedere, auch für uns Bundesbürger.

Leider kann ich die Behörde im Stempel nicht vollständig erkennen, nur "...polizei-Kreisamt Stendal".

Hier ein Scan aus einem meiner Pässe aus Jugendzeiten, aus den 1980er Jahren, da ist die "Dreifaltigkeit" auch optisch besser getrennt:



Das Visum musste im Vorfeld beantragt werden, das wurde aber nicht im Pass vermerkt, sondern es wurde ein entsprechendes Papier ausgestellt, dass man an der Grenze vorlegen musste. Sozusagen war das nur eine Genehmigung, um die Einreise beantragen zu dürfen. An der Grenze (hier: Wartha) hat man dann also erst die eigentliche Einreise beantragt. Diese Genehmigung kostete dann 15 Mark und wurde mit einer Gebührenmarke dargestellt und entwertet (08.05.1982). Nach Ankunft in Gotha, unverzügliche Anmeldung beim zuständigen Kreisamt. Das hat dann die nötige Aufenthaltsberechtigung ausgestellt (08.05.1982). Da wir aber nur für 2 Tage zu Besuch waren, konnte man bereits am selben Tag, gleichzeitig, die nötige Ausreisegenehmigung beantragen. Für den Besuch brauchte man also vier verschiedene Genehmigungen, vier einzelne Verwaltungsakte (Visum, Einreisegenehmigung, Aufenthaltsberechtigung und Ausreisegenehmigung), die sich alle drei - bis auf das eigentliche Visum - einzeln im Pass verewigt haben.

Noch bürokratischer, als in Deutschland, ging das später nur noch in Westafrika, da musste man sich in vielen Ländern in jedem Ort, den man auf seiner Reise durchfuhr (nicht nur übernachtete) bei der Polizei melden, die dieses Sich-Vorstellung, natürlich gegen eine entsprechende Gebühr, im Pass eingestempelte ("Kommend von xxxx, gesehen in xxxx, gehend nach xxxx"). Und wehe am Abend fehlte ein "Vu au Passage"-Gesehen-Stempel bei der Polizei am Zielort.



Leider wurden damals keine Gebührenmarken verklebt (hmmm, wer weiss wer welchen Anteil der "Stempelgebühren" behalten hat). Kleiner Ausschnitt aus meinem Pass, mit Stempeln einer Teiletappe von Mopti (Mali) über Timbuktu und Gao nach Tillaberi (Niger); 1989. So geht das über Seiten, da schafft man es schnell alleine mit einer 3-4-wöchigen Rucksack-Reise fast den gesamten Pass vollgestempelt zu bekommen, weshalb man ja auch meist einen zweiten Ersatzpass dabei hatte. ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4938
https://www.philaseiten.de/beitrag/286437