Thema: (?) (26) Belege im Grenzverkehr Deutschland - Niederlande - Belgien - Schweiz
reichswolf Am: 24.07.2010 15:26:01 Gelesen: 44148# 1@  
Angeregt durch den tollen Thread zu Grenzverkehrsbelegen Deutschland - Dänemark von Jørgen starte ich hier einen Thread mit Belegen zu den anderen Sonderverträgen, die Deutschland zum Grenzverkehr mit seinen Nachbarstaaten hatte.

Den Anfang mache ich mit einem Brief, den ich erst gestern bekommen habe. Aufgegeben wurde er am 20.11.1950 in KERKRADE x x 1, gelaufen ist er nach Aachen. Zu diesem Zeitpunkt gab es keinen Sondertarif, daher ist der Brief ganz normal mit einer MiNr. 564 freigemacht als Auslandsbrief.



Ab dem 01.04.1953 gab es dann wieder den Grenzverkehr oder Grenzrayon. Diese Regelung, die besagte, daß Briefe, bei denen die Entfernung zwischen Abgangs- und Ziel-Ort 30 Kilometer in gerader Linie nicht übersteigt, zu ermäßigten Gebühren befördert werden, gab es bereits zu Zeiten des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches. Durch den Zweiten Weltkrieg änderte sich das, erst galt während des Krieges im Verkehr Deutschland - Niederlande der Inlandstarif, und dann nach Kriegsende wie oben gezeigt der normale Auslandstarif.

Hier ein Beleg zum wiederaufgenommenen Grenzverkehr (den ich an anderer Stelle schon gezeigt habe, man möge mir dies verzeihen, aber ich habe nicht viel Material). Der mit einer MiNr. 641Ax frankierte Brief vom 21.09.1959 lief von * TÜDDERN (Lb.) * 1 nach Aachen.



Jetzt hoffe ich auf viele Belege zum Thema von anderen Usern!

Beste Grüße,
Christoph
 
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