Thema: (?) (284) Fiskalmarken, Wertmarken und Gebührenmarken auf Dokumenten
preussen362 Am: 01.04.2022 20:19:10 Gelesen: 61776# 212@  
Hallo Werner,

wenn ich das richtig im Kopf habe (meine Literatur zu dem Thema ist hochwasserbedingt "ausgelagert"), dann musste bei Auszahlung des Kopfgeldes im Rahmen der Währungsreform ein Ausweis vorgelegt werden. Von daher würde ich davon ausgehen, dass mit dem Stempel nur dokumentiert wurde, dass die Auszahlung erfolgt war.

Viele Grüße, Andreas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/4938
https://www.philaseiten.de/beitrag/291625