Thema: Altdeutschland Bayern: Briefe erklären
bayern klassisch Am: 19.04.2022 14:21:08 Gelesen: 126294# 794@  
Liebe Freunde,

diesen portofreien Brief aus Landshut vom 12.5.1849 von der k. Regierung und von Niederbayern, Kammer des Inneren, an das bischöfliche Ordinariat in Passau (hinten blank) habe ich gekauft, obwohl er belegt, dass ich 40 Jahre lang der festen Überzeugung war, dass es ihn (unten links) so nie geben konnte - und doch gibt es ihn.



Früher hieß es, dass Dienstbriefen Akten, Beilagen, Anlagen, Urkunden, Einbände, Unterbünde usw. angehängt werden konnten (i. d. R. mit Bindfaden) und diese dann zusammen transportiert wurden, was auch in 99,99% der Fälle, in der diese Briefe unten links dergleichen ausgewiesen haben, zeigen.

Aber hier lese ist erstmals: "Mit 1 Act u(nd) Beilage". Man hat also unterschieden zwischen Akte und Beilage. Bisher dachte ich (und sicher nicht ich allein), dass dies dasselbe sei und man dann halt "mit 2 Beilagen", oder "mit 2 Akten" geschrieben hätte. Aber offensichtlich unterschied man Akt von Beilage, warum auch immer, oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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