Hier nun mal zwei Belege mit den obengenannten Kriterien.
Der Beleg mit Überdruck 3 Mark wurde am 22.08.1922 unbeanstandet an das Finanzamt Borna verschickt.
Der hoffnungslos überfrankierte Beleg mit Überdruck 5 Mark wurde bereits am Tage der Anweisung als ungültig gekennzeichnet.
mfg
erron