Die §§ 280 und 281 setzen aus meiner Sicht einen Vertrag voraus. Da kein Vertrag sind die beiden §§ gegenstandslos.
Daher Aussetzen und warten ob er klagt. Und die Buchbindung greift in dem Moment wo ein Vertrag zustandekommt m.E. und da ist die Grundlage der Preis den der Lieferant/Autor festlegt.