Spende für erblindete KriegerHabe kürzlich eine Feldpostkarte aus Düsseldorf vom 18.07.1915 erworben, die einige Fragen aufwirft:
1. Nebenstempel "Die Polizeiverwaltung Düseldorf: War diese feldpostberechtigt?
2. Vierzeiler in grün "Verkaufspreis 10 Pfg. / hiervon sind 2 Pfg. an das Rote / Kreuz, für erblindete Krieger,/ abgeführt": ist dies ein privter Stempel, wenn ja von wem (Kartenverkäufer) oder ein offizieller, wenn ja von wem?
Hat jemand Ideen hierzu?
Danke
Franz-Karl