@ spain01
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postfrisch in der typischen SchalterzähnungEs ist wirklich Wortklauberei und Auslegungssache, was "typischen Schalterzähnung" bedeutet. Der Kunde wird es erst erfahren, wenn er die Marke vor sich liegen hat.
Die Eigenschaft "postfrisch" ist dagegen eindeutig definiert. Fingerabdruck, Knicke oder Falze fallen nicht darunter und würden einen Sachmangel darstellen. Angesichts des geringen Streitwertes dürfte die Frage nach Erfüllung eher theoretischer Natur sein.
Es besteht aber unabhängig von der gelieferten Qualität ein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht (§§ 312 b ff BGB). Du kannst die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer zurückschicken (§§ 355 356 BGB). Voraussetzung ist, dass der Verkäufer gewerblich ist (das ist bei Goldhahn gegeben) und Du Privatkäufer, d.h. Verbraucher nach dem Sinne des Gesetzes.
Ein solcher Widerruf bedeutet erst einmal weniger Stress, da kein Sachmangel vorliegen muss. Du musst trotzdem unter Umständen dem Geld hinterherlaufen.