Thema: (?) (272) Altdeutschland Bayern: Marken bestimmen
Martin de Matin Am: 04.12.2022 15:34:04 Gelesen: 30812# 252@  
@ bayern klassisch [#251]

1.

" Mit meiner hier vorgestellten Marke in guter Scan-Qualität und Prüfung durch Herrn Pfenninger sollte für den geneigten Sammler zumindest eine Vorauswahl möglich sein."

Wie sagt man dazu: Die Marke trägt eine Signatur, die Pfenninger lautet.

Die Signatur sagt noch lange nicht aus, das sie von Pfenninger stammt. Die Prüfzeiten von Pfenninger sind schon lange vorbei. Er hatte auch nicht die technischen Mittel aus heutigen Tagen.

2.

" Die Unterscheidung zwischen 2Ia (blau) und 2Ib (dunkelblau) ist sinnlos und war es schon immer."

Wenn etwas sinnlos ist, dann die Unterscheidung im Michel von 2I (Platte 1) und 2II (Platte 2 - 5) da es sich um das gleiche Bild handelt nicht wie bei 4I und 4II. Ohne Beweise bezügliche der schon immer bestehenden Sinnlosigkeit der Farbunterscheidung ist die Behauptung genauso sinnlos, oder jemand hat Probleme mit der Erkennung der Farbtöne.

"Dazu ist das Attest von Maria Brettl fehlerhaft"

Ich kann mich erinnern, das jemand die Prüfungen von Frau Brettl so hoch gelobt hat (ich glaube es war im Zusammenhang mit einer Prüfung von Herrn Sem).

"denn sie schreibt von einer "ungebrauchten Marke" und wenn eine Marke 1849/1850 auf einem Brief klebte, der von der bayer. Post transportiert wurde, ist die Marke eben nicht "ungebraucht", sondern genau das Gegenteil. Wenn die Post die Entwertung vergass, hatte das ja rein gar nichts mit dem Gebrauch zu tun. Da hättest du mal ansetzen können, wenn dir so an Aufklärung, Forschung bzw. Sammlerschutz liegt."

Eine rückseitige Tintenspur sagt noch lange nicht aus, dass die Marke durch die Post befördert wurde.

"Da die willkürliche Unterteilung in a) und b) Nuancen niemanden interessiert, der seine 5 Sinne beieinander hat, ist der Katalogwertunterschied auch vernachlässigbar, den ungebrauchte (nicht ungestempelte!) Erstausgaben sind selten und ob eine Marke nach RAL 2% dunkler, oder 1% heller ist, ist völlig nebensächlich. Man könnte genauso gut 28 Nuancen preislich unterscheiden und mit einem Buchstabensalat versehen, das wäre genauso sinnvoll.

Gibt es Beweise für eine willkürliche Unterteilung, oder ist dies auch nur eine willkürliche Behauptung.

Die ARGE Bayern klassisch hat dies aufgelegt und jahrelang verkauft. Ob es noch Restbestände im Literaturangebot bei der ARGE gibt, weiß ich nicht, kann dort aber gerne nachgefragt werden. Hier der Link zur ARGE [1].

Unter "Schrift 1 der Arbeitsgemeinschaft" (einfach etwas herunter scrollen) ist gezeigt, wovon ich rede."


"Die Schrift 1 der Arbeitsgemeinschaft ist derzeit leider vergriffen!"

Dieser Satz auf der ARGE-Seite ist doch eindeutig.

"3. Ich kann bei Copyrightschutz leider nicht mit dem Zeigen der 8 Platten dienen - wer alle Platten gegenübergestellt sehen möchte, darf gerne das Buch kaufen und sich schlau machen. Die Forschungsarbeiten anderer Sammlerfreunde werde ich hier ganz sicher nicht als die meinigen ausgeben."

Man kann sich gerne hinter Copyrightschutz verstecken, denn das macht einem die Arbeit leichter. Es gibt ja auch die Möglichkeit es mit Worten zu erklären warum es eine bestimmte Platte ist. Oder will man bewust Wissen vorenthalten.

Gruß
Martin
 
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