Thema: Motiv Bücher, Zeitschriften und andere Druckwerke
Altmerker Am: 04.12.2022 17:37:50 Gelesen: 22861# 282@  
Streifbandzeitungen spielen hier immer mal wieder eine Rolle. Weil es nicht ganz so genau politisch korrekt ins Thema Streifbänder der Bundesrepublik passt, weil die Zeitung zwar noch heute in der Bundesrepublik erscheint, sie das Streifband aber schon zu DDR-Zeiten rausschickte, passt es hier her.

Der Postzeitungsvertrieb der DDR schickte eine Lokalausgabe Dresden der "Sächsischen Zeitung" nach Frauenwald, wo der Adressat augenscheinlich 10 Tage Urlaub machte. Das Streifband ist (VERMUTLICH) mit ORMIG bedruckt, die Papierqualität dürftig, aber haltbar, wenn sie bis heute nicht zerfiel.

Viele Grüße
Uwe



Ormig: Was so geheimnisvoll klingt, war die in der DDR geläufige Bezeichnung für einen Hektrografen, benannt nach der 1925 in Berlin-Tempelhof gegründeten Firma Organisationsmittel GmbH. Ormig, ein „Spiritus-Umdruck-Verfahren“. Damit ließen sich bis zu 100 Kopien eines Textes herstellen. Bei diesem Verfahren wurde mit der Schreibmaschine eine Matrize aus Spezialpapier beschrieben, deren Rückseite mit einer Farbfolie versehen war. Durch den Druck der Schreibmaschinen-Typen entstand dort eine seitenverkehrte Kopie. Diese wurde in den handkurbelbetriebenen Ormig-Apparat eingespannt. Der drückte anschließend mit Spiritus befeuchtetes Papier gegen die Kopie. Dadurch löste sich ein Teil der blauvioletten Farbe und übertrug sich auf das Papier. Eine ziemlich mühselige Angelegenheit, verbunden mit Spiritusgeruch und blauen Fingern. Das Ergebnis war alles andere als berauschend. „Geormigte“ Blätter verblassten fast genauso schnell wie die Ende der achtziger Jahre eingeführten bräunlichen Thermokopien.
Ormig-Apparate waren Betrieben, Schulen und Unis, Parteien und Massenorganisationen oder öffentlichen Einrichtungen vorbehalten und allesamt registriert – aus Angst vor illegal hergestellten staatsfeindlichen Druckschriften. Die beschriebenen Matrizen waren aufzubewahren und die Anzahl der Kopien zu vermerken. Aus demselben Grund wurden beim Kauf einer Schreibmaschine Name, Adresse und Personalausweis-Nummer des Kunden notiert.
 
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