@ juni-1848
[#9842] Noch etwas: dürfen denn auf Inflaseiten.de Belege der PP 27b (1.12.23 bis 31.5.24) nur mit Datum aus 1923 bzw. mit später geduldeten Infla-Briefmarken gespeichert werden?Genau wie die Belege der PP 1 ab
1906 dürfen natürlich auch die Belege der PP 27 b bis zu deren Ende aufgenommen werden, sind aber trotzdem keine Infla-Belege im eigentlichen Sinne. Ist meine persönliche Meinung. Ich würde sie als Inflationsvorläufer- (PP 1) und -nachfolgebelege (PP 27 b) bezeichnen, insbesondere wenn wie hier Marken verwendet wurden, die erst ab März 1924 erschienen.
Aber ich hatte ja noch einen Sonntagsbeleg versprochen:
Am Sonntag dem 4.11.1923 (PP 22) startete dieser Brief von Berlin W 57 nach Göhlen bei Kummer in Mecklenburg-Schwerin. Für die nötigen 100 Millionen Mark Fernbriefporto sorgten neben einem Zehnerblock der Mi 312 B vom Unterrand die Mi-Nrn. 318 AP (3), 319 APa und 320 AW. Der Stempel Berlin W 57 d steht zwar in der Falschstempelliste, aber der Inflaprüfer befand alles als in Ordnung, wie die rückseitigen Prüfstempel belegen. Wobei- ob Vorder- oder Rückseite ist bei diesem Beleg nicht so genau festzumachen.
Gruß Michael